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Guter-Samariter-Gesetz

First Aid & CPR Cuba

Der barmherzige Samariter: Mitgefühl und Schutz

Die aus der Bibel (Lukas 10,25-37) stammende Parabel vom barmherzigen Samariter erzählt, wie ein halbtot zurückgelassener Reisender von einem Fremden gerettet wird, der ihn versorgt und für ihn sorgt. Über ihren religiösen Kontext hinaus trägt sie eine universelle Botschaft: die moralische Pflicht, anderen in Gefahr aus Mitgefühl und Selbstlosigkeit zu helfen.

Von diesem Grundsatz inspiriert, wurden weltweit zahlreiche Gesetze des barmherzigen Samariters erlassen, die jene vor rechtlicher Verfolgung schützen, die in einem Notfall in gutem Glauben Hilfe leisten. Der genaue Umfang dieses Schutzes ist jedoch von Rechtsordnung zu Rechtsordnung unterschiedlich: Nachfolgend finden Sie, was das für Ihre Region geltende Recht vorsieht.

Gesetzeszitat

Geltendes Gesetz Art. 362 des kubanischen Strafgesetzbuchs (Gesetz Nr. 151/2022, in Kraft seit 2022) — unterlassene Hilfeleistung. Ersetzt das alte Schema des Gesetzes 62/1987 (Art. 275-278).
Schutzumfang Jede Person, die es unterlässt, jemanden zu retten oder die gebotene Hilfe zu leisten, der verletzt oder einer Gefahr für sein Leben, seine körperliche Unversehrtheit oder seine Gesundheit ausgesetzt ist, sofern damit keine Gefahr für sie selbst verbunden ist. Verschärfte Pflicht für diejenigen, die aufgrund ihres Amtes oder Berufs (z. B. Gesundheitspersonal) zur Hilfe verpflichtet sind.
Hilfeleistungspflicht Ja
Strafe bei unterlassener Hilfeleistung Grundfall (Art. 362.1): Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 1 Jahr oder Geldstrafe von 100 bis 300 Quoten oder beides. Erschwert (Art. 362.2, Pflicht aus Amt/Beruf): Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 2 Jahren oder Geldstrafe von 200 bis 500 Quoten oder beides.
AED-Haftungsschutz Nein
Gesetzliche Hilfeleistungspflicht

Ihr Schutz nach dem Gesetz

In Kuba wurde die Hilfspflicht durch das neue Strafgesetzbuch (Gesetz Nr. 151/2022, in Kraft seit 2022) erneut bekräftigt, dessen Artikel 362 das alte Schema des Gesetzes 62/1987 ersetzt. Sie gilt für jeden, der es unterlässt, eine verletzte oder einer Gefahr für ihr Leben, ihre körperliche Unversehrtheit oder ihre Gesundheit ausgesetzte Person zu retten oder ihr die gebotene Hilfe zu leisten, sofern damit keine Gefahr für den Helfer verbunden ist. Die Pflicht ist verschärft für diejenigen, die aufgrund ihres Amtes oder Berufs — wie Gesundheitspersonal — besonders zur Hilfe verpflichtet sind.

Hilfeleistungspflicht

In Kuba erwartet das Gesetz eindeutig, dass Sie handeln: unterlassene Hilfeleistung wird in ihrer Grundform mit sechs Monaten bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe von 100 bis 300 Quoten geahndet (bis zu zwei Jahren und 500 Quoten, wenn sich eine Pflicht aus Amt oder Beruf ergibt). Hinter der Regel steht eine starke gesellschaftliche Überzeugung: niemand sollte in Gefahr allein gelassen werden, wenn ein anderer helfen kann, ohne sich selbst zu gefährden. Dieser Erwartung gerecht zu werden beginnt damit, zu wissen, wie man wirksam hilft.

Warum Ausbildung unerlässlich ist

Bei einem Herzstillstand kostet jede Minute ohne Wiederbelebung etwa 10 % der Überlebenschance. In Kuba, wo eine Kultur der Gesundheit und der gegenseitigen Hilfe tief verwurzelt ist, trägt der Ersthelfer, der zu handeln weiß, diese Solidarität bis in die Handgriffe, die Leben retten. Eine Ausbildung in HLW und Erster Hilfe verbindet Absicht mit Können: in der Lage zu sein — zu Hause, bei der Arbeit oder auf der Straße —, das erste Glied der Rettungskette zu halten. Das Wissen, das Sie erwerben, vergisst man nicht — und eines Tages kann es alles verändern.

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